Immobilienmakler
aus Leidenschaft
Das Bestellerprinzip
Gültig ab 1. Juli 2023 – Alles Wichtige übersichtlich erklärt
Was ist es?
Wer bestellt, der bezahlt: Das ist die Grundregel des Bestellerprinzips.
Ab wann gilt es?
Ab 1. Juli 2023 – danach darf die Maklerprovision für Mietwohnungen nur noch vom Auftraggeber verlangt werden.
Für wen gilt es?
Nur für Mieter von Wohnungen. Nicht für Mieter von Gewerbeimmobilien. Zukünftig darf für Mietwohnungen, die in irgendeiner Form oder per Aushang inseriert werden, keine Vermittlungsprovision vom Mieter verlangt werden
Für wen gilt es nicht?
Für Käufer und Verkäufer von Immobilien. Hier ist grundsätzlich eine Doppelmaklertätigkeit erlaubt. Auch Gewerbeimmobilien und gewerbliche Vermietungen sind nicht betroffen. Hier fällt nach wie vor eine Provision an. Details finden Sie in der Nebenkostenübersicht Ihrer Wunschimmobilie.
Achtung:
Das Bestellerprinzip findet keine Anwendung, wenn es sich beim Mieter um einen Arbeitgeber handelt, der seinem Angestellten eine Dienst- beziehungsweise Werkwohnung zur Verfügung stellt (§17a Abs.6 Maklergesetz).
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